Übergang zur Sekundarstufe 1
Allgemeines:
Der Übergang zur weiterführenden Schule ist ebenso wie der Schuleintritt in die Grundschule ein wichtiger Schritt im Leben eines Kindes und seiner Eltern.
Eltern und Kind sollten sich daher die Zeit nehmen und sich im ersten Halbjahr des vierten Schuljahres an den verschiedenen Schulformen umschauen. Tage der Offenen Tür, welche von allen weiterführenden Schulen durchgeführt werden, bieten hierzu vielfältige Gelegenheiten.
Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer und die Fachlehrer:innen der Grundschule kennen das Kind und sie haben es in vielen Unterrichtssituationen in seinem Sozialverhalten sowie seiner Lern- und Leistungsbereitschaft und seinen fachbezogenen Fähigkeiten erlebt.
Aus dieser Erfahrung heraus kann das Team der Klassenkonferenz (Klassenlehrer und alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte) zumindest für den Zeithorizont der nächsten beiden Jahre in Absprache mit den Fachlehrern eine Empfehlung geben, in welcher Schulform das Kind zunächst mit Freude und vor allem mit Erfolg lernen und sich positiv weiterentwickeln kann. Dies sollte für alle Betroffenen die wichtigste Entscheidungsgrundlage sein. Daher bitten wir alle Eltern unserer Viertklässler die Möglichkeit zur Beratung am Elternsprechtag und in den Sprechstunden der Lehrkräfte zu nutzen, um zu einer für das Kind und seine weitere individuelle Entwicklung förderlichen Entscheidung zu gelangen. Eine Basis des Beratungsgespräches ist der Entwicklungsbogen des Niederkasseler Bildungsnetzwerkes, welcher bereits in Klasse 2 und nun wieder in Klasse 4 in der Elternberatung an die Eltern ausgegeben wird.
Mit dem Halbjahreszeugnis spricht unsere Schule schließlich eine begründete Übergangsempfehlung für jeden Viertklässler aus, welche von der Klassenkonferenz (alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte) als Versetzungskonferenz im Januar jedes Jahres getroffen wird. Ziel der Empfehlung ist es, jene Schulform zu benennen, welche für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet ist. Die Empfehlung kann für eine der folgenden Schulformen ausgesprochen werden:
- die Hauptschule )
- die Realschule ) und die Gesamtschule sowie die Sekundarschule
- das Gymnasium )
Als eine der beiden Schulformen ist stets die Gesamtschule und die Sekundarschule anzugeben, weil diese die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums bzw. der Hauptschule und Realschule in integrierter Form anbieten.
Für weitere Informationen empfehlen wir auch die Internetseite des Schulministeriums NRW (www.schulministerium.nrw.de).
Zeitplan für 2023/24 zum Übergangsverfahren in der Übersicht:
26. September 2023 19:30 Uhr |
Info-Abend durch die Schulleitungen der Grundschulen sowie der weiterführenden Schulen der Stadt Niederkassel zum Übergangsverfahren, den verschiedenen Schulformen und ihren Anforderungen sowie zu den Auswirkungen einer falschen Schulformentscheidung |
22.11.2021bis
03.12.2021 |
1. Elternberatungsphase: Eltern und Klassenlehrer/in beraten gemeinsam, welche Schulform den Fähigkeiten, Neigungen und Lerninteressen des Kindes am besten entspricht und in welcher Schulform es am besten weiter gefördert werden kann. Die Teilnahme des Kindes an diesem Beratungsgespräch ist möglich und durchaus erwünscht. Gespräche finden nach Terminabsprache statt. weitere Möglichkeit zur individuellen Beratung durch die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft |
08.01.2024 | Zeugniskonferenz, innerhalb derer in den Klassenkonferenzen der vierten Schuljahre ein Beschluss über die Schulformempfehlung für jedes Kind gefasst wird (nach Vorlage der Klassenlehrerin). |
26.01.2024 | Zeugnisausgabe Halbjahreszeugnis mit Empfehlung für eine Schulform und Begründung der Empfehlung (Lernentwicklung/ Lerneinstellung/ Fähigkeiten) + Elternbenachrichtigung und Anmeldeschein |
29.01.2024 | Zeugnisberatung im Zeitraum 16.00 bis 19.00 Uhr (nach Voranmeldung!) |
im Februar 2024 |
Anmeldung im Sekretariat der gewählten weiterführenden Schule Die Anmeldetermine/ -zeiten entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder erfragen Sie diese vor Ort. Nehmen Sie zur Anmeldung Zeugnis und Anmeldeschein mit. |
Frühjahr 2024 | Rückmeldung der weiterführenden Schule an die Grundschule über erfolgte Aufnahme des Kindes bzw. Überprüfung der erfolgten Anmeldung jedes Kindes durch die Grundschule. |